Stankt Augustin, 21. Juni 2018. Steht "Natürliches Mineralwasser" auf dem Flaschenetikett, können sich Verbraucher sicher sein: Nur ein Wasser, das strenge lebensmittelrechtliche Voraussetzungen erfüllt, darf den Namen Mineralwasser tragen. Ein engmaschiges Netz von Kontrollen gewährleistet die Qualität des Naturprodukts aus der Tiefe – vor, während und auch noch nach der Abfüllung in Flaschen.
An der Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO) kommt k
Sankt Augustin, 07. Mai 2018. Kein Mineralwasser ohne Flasche: Laut Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO) muss natürliches Mineralwasser am Quellort abgefüllt und darf ausschließlich in sogenannten "Fertigpackungen" in Verkehr gebracht werden. Die hierzu üblicherweise verwendeten Flaschen müssen mit einem Verschluss versehen sein, der Verfälschungen oder Verunreinigungen des Mineralwassers verhindert. Damit steht die versiegelte Mineralwasser-Flasche